Hundeführerschein bzw. Sachkundenachweis
In Berlin gilt eine allgemeine Leinenpflicht nach dem Berliner Hundegesetz. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Hund im gesamten Stadtgebiet an die Leine nehmen müssen.
Maximal 1m darf die Leine lang sein:
Treppenhäuser, Innenhöfe und Zugänge
Büro- und Geschäftshäuser, Ladengeschäfte, Verwaltungs- und andere öffentlich zugängliche Gebäude
bei öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen, Volksfesten, Fußgängerzonen, Märkte
in öffentlichen Verkehrsmitteln, deren Haltestationen und Bahnhöfen Maximal 2m Leinenlänge:
öffentliche Grün- und Erholungsanlagen
Waldflächen, die keine ausdrücklichen Hundeauslaufgebiete sind
Sport- und Campingplätze
Kleingartenkolonien
Mit Sachkundenachweis / Hundeführerschein können Sie Ihren Hund trotzdem frei laufen lassen, sofern es
nicht ausdrücklich verboten ist. Der Hundeführerschein gilt stets pro Mensch-Hund-Team. Das heißt, jedes
Familienmitglied muss die Sachkundeprüfung für den Hundeführerschein absolvieren, um den Hund ohne
Leine führen zu dürfen.
Von der Leinenpflicht ausgenommen sind Hunde in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten und -freilaufflächen in Berlin.
Für gefährliche Hunde gelten spezielle Regelungen.
Es gibt folgende Ausnahmen von der generellen Leinenpflicht:
• Wenn Sie Ihren Hund bereits vor dem 22. Juli 2016 gehalten haben („Bestandshund“). Maßgeblich ist also
der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Berliner Hundegesetzes. Eine Sachkundebescheinigung ist für diesen
Fall nicht erforderlich. Für den Nachweis, dass Sie bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes Halterin/Halter des Hundes waren, reicht die Haftpflichtpolice, der Steuerbescheid, der Eintrag im Heimtierausweis oder
die Registrierung bei einem Heimtierregister aus.
• Sie eine Sachkundeprüfung abgelegt und eine Sachkundebescheinigung erhalten haben
(„Hundeführerschein“),
• Sie zu einer der in § 6 Absatz 2 Hundegesetz genannten Personengruppen gehören und eine
Sachkundebescheinigung erhalten haben. Als sachkundig gelten zum Beispiel Tierärztinnen und Tierärzte
sowie Hundeführerinnen und Hundeführer von Diensthunden (weitere Fälle finden Sie unter § 6 Absatz 2
des Berliner Hundegesetzes) oder
• Sie in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung einen Hund mindestens drei Jahre beanstandungsfrei
gehalten und eine entsprechende Sachkundebescheinigung erhalten haben. Fallbeispiele finden Sie in
der FAQ des Berliner Hundegesetzes.
Inhalte und Ablauf der Sachkundeprüfung
1. Im theoretischen Teil der Sachkundeprüfung ist die theoretische Sachkunde nachzuweisen. Dieser
besteht aus 30 Fragen mit vorgegebenen Antworten, von denen mehrere richtig sein können. Die Fragen
werden im Vorfeld vom Sachverständigen (Prüfer) aus dem Fragenkatalog der Senatsverwaltung
ausgewählt. Die Prüfungsdauer beträgt 45 Minuten. Die Bearbeitung der Prüfungsfragen erfolgt schriftlich
unter Aufsicht und ohne Hilfsmittel. Der Theorie-Teil ist bestanden, wenn mindestens 70 Prozent der
Fragen richtig beantwortet wurden.
2. Im Praxis-Teil der Sachkundeprüfung gilt es die praktische Sachkunde, also den Umgang mit dem Hund im
Alltag, zu beweisen. Der praktische Teil ist von der zu prüfenden Person (Hundeführer) in Form einer
Gehorsamsprüfung durchzuführen. Diese Übungen sind in ablenkungsarmer und ablenkungsreicher
Umgebung sowie auf einem typischen Spaziergang in der Stadt zu absolvieren. Ihr Hund sollte
demzufolge nicht nur die Grundkommandos in der Hundeschule befolgen, sondern auch unter Ablenkung
durch andere Zwei- und/oder Vierbeiner auf Sie hören.
Der Hund soll bei Durchführung der Prüfung mindestens zwölf Monate alt sein.
Für gefährliche Hunde gelten spezielle Regelungen.
Erlaubt sind folgende Hilfsmittel: festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp; Brustgeschirr
ohne Zugwirkung unter den Achseln; Leine; Pfeife.
Von wem erhalten Sie die Sachkundebescheinigung / Hundeführerschein?
Die Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag beim Ordnungsamt Ihres Wohnbezirkes, nachdem Sie erfolgreich
die Sachkundeprüfung bei einem von der zuständigen Senatsverwaltung zugelassenen Sachverständigen
abgelegt haben oder wenn Sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.